Hausordnung
Das Apartment ist ein Nichtraucherapartment. Haustiere sind nicht erlaubt.
Die Wohnung wird als Ferienwohnung zum Zwecke der Erholung oder der Freizeitgestaltung vermietet.
Die angegebene Personenzahl darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden. Bei Zustimmung bleibt eine Erhöhung des Preises vorbehalten. Die Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Bei Verletzung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, die Aufenthaltsdauer aufzuheben und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen. Geht ein Schlüssel verloren bzw. wird in der Innenseite der Türe steckengelassen, ist der Gast verpflichtet für die Kosten (neuer Schlüssel und/oder Austausch des Schlosses) aufzukommen. Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung des Apartments. Bei höherer Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der eingezahlten Beträge. Der Gast sowie seine Mitreisenden erklären hiermit ausdrücklich, das Apartment sowie alle Gegenstände des Apartments auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen hieraus abzuleitenden Regressansprüchen freizustellen. Für alle vom Mieter eingebrachten Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen. Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung mitvermieteten Gegenstände und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel der Mietsache und der mitvermieteten Gegenstände oder Gefahren, die deren Erhaltung drohen, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgehen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten. Ist der Vermieter oder dessen Vertreter nicht erreichbar, hat der Gast im Rahmen seiner Obhutspflicht eine Notreparatur zu veranlassen. Die Kosten werden vom Vermieter erstattet, sofern der Schaden nicht fahrlässig vom Mieter verursacht wurde. |